Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten den Unternehmer, bei allen betrieblich zugelassenen Fahrzeugen mindestens einmal im Jahr eine Prüfung auf Betriebssicherheit vornehmen zu lassen. Profitieren auch Sie vom Renault Service und lassen Sie die UVV-Prüfung von uns durchführen.
Was ist die UVV-Fahrzeugkontrolle? Bei den Unfallverhütungsvorschriften festgelegten Fahrzeugkontrollen überprüft ein Sachkundiger aus dem Team in unseren Renault Autohäusern die Fahrzeuge auf ihren betriebssicheren Zustand.*
Verkehrssicherheit ist nicht Betriebssicherheit Bei der UVV-Fahrzeugkontrolle werden sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Arbeitssicherheit der Fahrzeuge geprüft.
Die Prüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges gilt als erbracht, wenn ein mangelfreies Ergebnis der Hauptuntersuchung vorliegt oder bei der Renault Inspektion keine Mängel festgestellt wurden.
Um auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit alle Anforderungen zu erfüllen, müssen zusätzliche Prüfpunkte abgearbeitet und dokumentiert werden, beispielsweise bewegliche An- und Aufbauten, der Zustand der Einrichtungen zur Ladungssicherung, Hilfsmittel zur Ladungssicherung, Anhängezugvorrichtung, Dachgepäckträger (sofern vorhanden), der Zustand des Fahrtenschreibers (sofern vorhanden) und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile.
Bei Fahrzeugen mit einem verlängerten Serviceintervall von mehr als zwölf Monaten, muss die UVV-Fahrzeugkontrolle separat erfolgen. In solchen Fällen erinnern wir Sie nach einer von uns ausgeführten UVV-Prüfung an die Fälligkeit der Folgeprüfung.
Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand Wenn Sie die UVV-Fahrzeugkontrolle mit Ihrer Renault Inspektion, der HU, der Überprüfung der Fahrerlaubnis oder mit dem im Frühjahr bzw. Herbst fälligen Reifenwechsel verbinden, profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Insbesondere in Kombination mit der ohnehin einmal jährlich fälligen Renault Inspektion ist das Angebot der gleichzeitigen UVV-Kontrolle besonders attraktiv:
deutlich reduzierte Anzahl von Prüfpunkten
Zeit- und Kostenersparnis
vereinfachte Terminierung und Dokumentation
dank rechtzeitiger Erinnerung: alle erforderlichen Termine im Blick
festgestellte Mängel können sofort beseitigt werden.
Sprechen Sie uns einfach auf die UVV-Fahrzeugprüfung an! Gerne können wir die Prüfung bei Ihrem nächsten Termin in unserer Renault Werkstatt mit erledigen oder aber einen separaten Termin vereinbaren. Sie erhalten von uns den erforderlichen Nachweis sowie die Prüfplakette.
Wir freuen uns, Sie bei uns zu begrüßen.
* Geregelt ist diese Fahrzeugkontrolle in § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV-Vorschrift 70).